Flüssiggas Kontrollen
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​Flüssiggas-Kontrollen 
für Ihre Sicherheit!

Flüssiggas-Kontrollen nach EKAS Richtlinien

​​​Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen neu eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen). Verbindliche Vorschriften sind in der Verordnung VUV 32c verankert und mit der EKAS-Richtlinie wurde konkretisiert, wie die Verordnungsvorschriften erfüllt werden können.
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Die entsprechende Richtlinie Flüssiggas EKAS 6517 wurde daraufhin ausgearbeitet und auf den 6. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie ist nun verbindlich und im Kapitel 16 werden die Kontrollen geregelt.
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Die Flüssiggasanlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit und Funktion der Geräte. Kontrollen dürfen nur durch den Arbeitskreis LPG geprüfte und zugelassene Kontrolleure durchgeführt werden.
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Die Kontrollintervalle sind in der Schweiz folgendermassen geregelt:
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- Flüssiggasanlagen in Strassenfahrzeugen  alle 3 Jahre
- Flüssiggasanlagen im Campingbereich       alle 3 Jahre
- Flüssiggasanlagen in Schiffen                     alle 3 Jahre
- Flüssiggasanlagen bei Veranstaltungen      jährlich
EKAS Richtlinie Download
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Was wird kontrolliert?

​​Bei einer Flüssiggas-Kontrolle gemäss EKAS Richtlinien wird die Installationen (Druckregler, Leitungen, Schläuche, Absperrventile, Abgasführung, Anschlüsse, Lüftungsöffnungen etc.) sowie die Verbrauchsgeräte (Kocher, Rechaud, Kühlschrank, Heizung etc.)  auf Dichtheit und einwandfreie Funktion überprüft und kontrolliert.
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Bei einer Kontrolle ohne festgestellte Mängel wird eine Kontrollbescheinigung und Vignette ausgestellt.​
Broschüre Sicherheit mit Gas Download

Wer kontrolliert?

Eine Gaskontrolle dürfen nur Kontrolleure mit geprüftem Fachwissen und entsprechender Zulassung vornehmen. 

  •  Die Zulassung des Arbeitskreises LPG  ist personenbezogen und kann nicht auf weitere Personen im Betrieb übertragen werden.
  • Die Ausbildung des Flüssiggaskontrolleure umfasst den Camping-, Veranstaltung und Schiffsbereich. 
  • Ein Kontrolleur für alle Bereiche!
  • Die Geltungsdauer der Zulassung ist auf 5 Jahre beschränkt. Sie verlängert sich um 5 Jahre nach Besuch eines ERFA-Kurses.

Bei einer Kontrollbescheinigung ohne festgestellte Mängel werden die Vignetten mit einer Gültigkeit von 3 Jahren am Wohnmobil oder Caravan angebracht und eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.

Wir prüfen die nachstehenden Bereiche 

Caravan - Camping - Schiffe - Veranstaltungen
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Richtlinie Caravan Download
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Richtlinie Camping Download
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Richtlinie Schiffe Download
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Richtlinie Veranstaltungen

Vorbereitung zur Kontrolle 

​Wir bitten Sie vor der Kontrolle folgende Vorbereitungen zu treffen:

- Halten Sie die Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen von zu prüfenden Gasgeräten und Prüfdokumente von früheren Kontrollen bereit.

- Sind alle Gasgeräte zugänglich und können sie gestartet werden (Rechaud, Boiler, Batterien Zünder, Heizung, Kühlschrank, Backofen usw.)? → Ansonsten werden die Gasgeräte nicht kontrolliert.

- Sind die Gasgeräte sauber? Nach dem Entfernen von Abdeckungen, (Heizung) wird eine Grundsauberkeit verlangt.
→ Verschmutzte Gasgeräte können in ihrer Funktion beeinträchtigt sein und müssen gereinigt werden. Dieser Mehraufwand wird verrechnet!

- Ist noch genügend Gas/Druck in den Gasflaschen? → Ohne angeschlossene Gasflasche kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden.

- Ist der Boiler mit Wasser gefüllt?
→ Der/Die Boiler/Heizung kann nur mit Wasser gestartet werden.

Bei Vertretung durch eine andere beauftragte Person sind die Information an diese Kontaktpersonen weiter zu geben.

In den Kosten sind folgende Arbeiten integriert:

- Kontrolle der Dichtheit des gesamten Gassystems
- Kontrolle aller Gas-Geräte auf Funktion
- Kontrolle der Druckregulierung (Druckregulierventil)
- Kontrollbescheinigung inklusive Flüssiggas-Vignette

Mehraufwand für die Bereitstellung und oder wegräumen von Material für die Inbetriebnahme der Anlage wird in Rechnung gestellt. Die Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind alle drei Jahre zu wiederholen.

Anmeldung zur Flüssiggas-Kontrolle

Wir melden das nachstehende Objekt für die Flüssigas-Kontrolle nach EKAS Richtlinie 6517 an.

Wir bitten um Kontaktaufnahme.
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Kontakt ​

Kontrollbereiche 

Kontrolleur

Links

Systemregeltechnik GmbH 
Steinhofweg 4
CH-8112 Otelfingen  
Tel. 079 872 06 66
​info@skybusiness.ch 

Filiale Tessin
Via al Gas 9 
​6850 Mendrisio

Copyright 2018 / 2019 / 2020
Camping EKAS 6517 
Schiff EKAS 6517 
Veranstaltungen EKAS 6517 
​Caravan EKAS 6517 
Ihr Kontrolleur EKAS Zertifiziert 
Ralph Spycher 
Kontrolleur Nummer: 20171107SpyR67-14
​Smarte Regeltechnik 
​www.systemregeltechnik.ch 

Für Ihre Freizeit im Tessin 
​https://www.camping-moretto.ch/home/

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